Beginn und Ende sind Abfahrt von und Rückkehr nach Hause – daraus ergibt sich die Verpflegungspauschale.
Bewirtungsbeleg: Anlass und Teilnehmer sind Pflicht. In einer Gaststätte gehört die Rechnung dazu, sonst der Ort (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG).